0209 933066
info@gelsenparkcard.de

AGB


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Online-Erwerb der GelsenParkCard von der Verkehrsgesellschaft
Stadt Gelsenkirchen mbH
, Goldbergstraße 12, 45894 Gelsenkirchen, vertreten durch die Geschäftsführung.

Die Verkehrsgesellschaft Stadt Gelsenkirchen mbH wird im nachfolgenden einheitlich als Verkehrsgesellschaft bezeichnet.

Die Verkehrsgesellschaft betreibt auf dem Gebiet der Stadt Gelsenkirchen verschiedene entgeltpflichtige Parkhäuser, Tiefgaragen und Parkplätze. Die einzelnen Standorte sind auf der Homepage der „Gelsenparkcard“ unter

https://www.gelsenparkcard.de/parkmoeglichkeiten

verzeichnet.

Die Verkehrsgesellschaft, als Parkraumanbieterin, schließt im Rahmen der Vermietung von Parkraum jeweils einzelne Nutzungsverträge mit ihren Mieterinnen und Mietern ab, die den für die Nutzung von Parkraum geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses für die Nutzung von Parkraum unterliegen.

Die Verkehrsgesellschaft ermöglicht ihren Mieterinnen und Mietern eine bargeldlose Zahlungsmöglichkeit in der Form, dass diese vor Abschluss eines oder mehrerer Parkraumnutzungsverträge ein Prepaid-Parkticket erwerben können und das vereinbarte „Guthaben“ zum Parken nutzen. Die Mieterinnen und Mieter werden nachfolgend einheitlich als Kunden bezeichnet.

Die Kunden können ein Prepaid Parkticket auch online über diese Homepage der Verkehrsgesellschaft erwerben. In diesem Fall gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1.   Die Kunden haben die Möglichkeit, ein Parkguthaben in Höhe von 10,00 Euro oder 30,00 Euro zu erwerben.

2.   Das erworbene Guthaben wird auf einem Prepaid Park-Ticket gespeichert (aufgebucht). Die Kunden haben die Möglichkeit, dass Prepaid Park-Ticket mit einen bei Vertragsabschluss gewählten Motiv erstellen zu lassen.

3.   Die Zahlung erfolgt entweder per Vorkasse oder durch die auf der Homepage angegebenen Zahlungsdienstleister . Entsprechend der gewählten Zahlungsart ist die Angabe der Zahlungsmittelinformationen erforderlich.

a.)Der Vertrag zwischen der Verkehrsgesellschaft und den Kunden kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung zustande. Durch Absenden des Online-Vertragsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

b.) Die Annahme dieses Angebotes erfolgt durch eine E-Mail der Verkehrsgesellschaft, welche unverzüglich nach Abgabe des Angebots erfolgt (Auftragsbestätigung). Der Versand der Bestätigung erfolgt elektronisch an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Die Bestätigungs-E-Mail enthält die Annahmeerklärung des Angebotes mit Informationen zum gesamten Vertragsinhalt, d.h. auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Rechnung. Der Kunde hat im Vorfeld der Abgabe seiner Angebotserklärung auf eine Papierausfertigung des Vertrages verzichtet. 
Wichtig: Die Kunden verpflichten sich, ihre Posteingänge einschließlich etwaiger Spam-Postfächer zu überprüfen, ob die Bestätigung bei ihm eingegangen ist. Sollten die Kunden die Bestätigung nicht erhalten haben, wenden sie sich umgehend an die oben angegebenen Kontaktdaten.

c.)  Mit Annahme des Angebots der Kunden durch die Verkehrsgesellschaft kommt zwischen den Kunden und der Verkehrsgesellschaft ein Mietvertrag mit Inhalt und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

4.) Die Prepaid-Tickets sind nicht personalisiert. Zur Nutzung des Tickets ist deshalb die Person berechtigt, die das Prepaid-Parkticket zum Zeitpunkt der konkreten Nutzung in Besitz hat. Die Kunden sind verpflichtet, ihr Ticket gegen Verlust zu schützen. Ein Verlust der Prepaid-Karte, gleich aus welchem Grund, löst somit keine Ersatzansprüche gegen die Verkehrsgesellschaft aus.

5.) Das Prepaid-Ticket ist auf Dritte übertragbar.

Widerrufsrecht
Der Kaufvertrag kann nach Maßgabe der nachfolgenden Hinweise von den Kunden im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts widerrufen werden, wenn die Kunden als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handeln. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind natürliche Personen, die den Vertrag zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Widerrufsbelehrung:

Sie haben als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über den Erwerb eines Prepaid-Park-Ticket zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Dies ist der Tag des Eingangs der elektronischen Auftragsbestätigung.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Der Widerruf ist zu richten an:

Verkehrsgesellschaft Stadt Gelsenkirchen mbH,
Goldbergstraße 12, 45894 Gelsenkirchen.

Tel.: 0209 933066

Fax: 0209 9332925

E-Mail: info@gelsenparkcard.de

Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Kunden den auf der Prepaid-Karte aufgebuchten Geldbetrag ganz oder teilweise zur Bezahlung von Parkraum der Verkehrsgesellschaft verwendet haben.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

- An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf des Prepaid Park-Tickets
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift

Hinweis zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU

Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet (Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung). Die OS-Plattform ist erreichbar unter 
https://ec.europa.eu/consumers/odr/  Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Anwendbares Recht, Gerichtsstandsvereinbarung, Übersetzungen

1.   Sind die Verbraucher, gelten die zwingenden Vorschriften des Rechts, in dem sich die Kunden gewöhnlich aufhalten.

2.   Im Übrigen gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts.

3.   Sind die Kunden Kaufleute, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Geschäftssitz der Vermieterin, mithin Gelsenkirchen, vereinbart, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben.